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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Flara GmbH im Bezug auf onlinebusinessagent.ch. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich zur Einsichtnahme, zum Ausdruck und zum Kopieren dieser AGB aufgefordert.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Begriffsbestimmung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bedeuten:
  • „Nutzer“: die Person, die Dienstleistungen der Flara GmbH in Anspruch nimmt;
  • „Kunde“: derjenige Nutzer, der darüber hinaus einen Eintrag bei onlinebusinessagent.ch gemacht hat.
1.2. Vertragsschluss und Geltungsbereich dieser AGB

Der Vertragsschluss zwischen dem Kunden und der Flara GmbH erfolgt durch das aufschalten eines Internetprojekts bei onlinebusinessagent.ch.

Für den Vertrag zwischen dem Kunden und der Flara GmbH gelten ausschließlich die AGB der Flara GmbH. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die Flara GmbH nicht an, es sei denn die Flara GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3. Daten des Inserates

Der Kunde ist verpflichtet, beim Anlegen eines Inserates seine persönlichen Daten und Angaben zu seiner Umsatzsteuerpflicht (Kundendaten) nach den Vorgaben des Registrierungsformulars vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
Postfächer oder Adressen von Bürodienstleistern sind als Adressangabe nicht gestattet. Ebenso nicht gestattet sind die Angabe von Mehrwerttelefondienst-Telefonnummern.

1.4. Recht der Flara GmbH, das Inserat zu sperren

Die Flara GmbH ist berechtigt, das Inserat des Kunden jederzeit und ohne Vorankündigung zu sperren.

Die Flara GmbH wird ein Inserat insbesondere dann sperren, wenn Sie Kenntnis davon erlangt, dass die vom Kunden angegebene Identität falsch ist, wenn gegen eine Pflicht aus dem Punkt 1.3. verstoßen wurde oder wenn der Kunde unter den angegebenen Kontaktdaten nicht mehr zu erreichen ist.

1.5. Leistungsumfang und Entgelte


Die Flara GmbH erbringt die in diesen AGB präzisierten Service-Leistungen.
Bei kostenpflichtigen Service-Leistungen ergibt sich die Höhe der entsprechenden Entgelte aus der jeweils aktuellen Preisliste der Flara GmbH, die im Internet dauerhaft unter www.onlinebusinessagent.ch einsehbar ist.

Die von der Flara GmbH angegebenen Preise für Service-Leistungen der Flara GmbH sind Endpreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

1.6. Erfüllung von Verpflichtungen und Geltendmachung von Rechten mithilfe von verbundenen Unternehmen

Die Flara GmbH ist berechtigt, sich bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen und Geltendmachung ihrer Rechte aus diesem Vertragsverhältnis anderer Unternehmen, zu bedienen.

1.7. Berichtigung von System-Emails

Die Flara GmbH ist jederzeit berechtigt, fehlerhafte System-Emails zu berichtigen.
Kunden können sich nicht auf eine System-Email berufen, wenn diese nachträglich berichtigt wurde. System-Emails sind solche Emails, die in einem automatischen Verfahren vom Flara-System ohne menschliche Intervention generiert und versendet werden.

1.8. Haftungsbegrenzung

Die Flara GmbH haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Flara GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, solange nicht zugesicherte Eigenschaften oder vertragswesentliche Pflichten betroffen sind.
Unberührt davon bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

1.9. Datenverarbeitung und Speicherung/ Datenschutz/ Weitergabe von Daten

Mit dem Anlegen eines Kundenkontos erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass seine Kundendaten von der Flara GmbH im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden.

Kundendaten werden nicht unbefugt weitergegeben.
Als nicht unbefugt gilt die Weitergabe von Kundendaten an ein von der Flara GmbH zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Abrechnung beauftragtes Unternehmen.
Ebenso als nicht unbefugt gilt die Weitergabe von Kundendaten bei Nichterfüllung der Verpflichtungen eines Kaufvertrages über einen Domainnamen oder ein Internetprojekt, bei Abbruch eines Kauf oder Verkaufs, wenn ein Kunde durch die Inanspruchnahme bzw. bei der Inanspruchnahme der Dienste der Flara GmbH die Rechte Dritter oder geltendes Recht verletzt.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei der Übertragung von Daten im Internet nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen.

2. Datenbank-Service in Form der Bereitstellung einer Plattform für den Kauf und Verkauf von Internetprojekten und Domainnamen

2.1. Allgemeines

2.1.1.
Sinn des Datenbank-Service/Anwendbarkeit der AGB

Die Flara GmbH betreibt eine Plattform spezialisiert auf den Handel mit Internetprojekten.
Die Flara GmbH bietet ihren Kunden an, Internetprojekte, die diese zum Verkauf anbieten möchten, in die onlinebusinessagent.ch Datenbank einzutragen.

Das Verhältnis des eintragenden Kunden (Verkäufer und oder Käufer) zur Flara GmbH sowie das Verhältnis des kaufinteressierten Kunden zur Flara GmbH bestimmen sich nach diesen AGB.

Die Vertragsanbahnung, der Vertragschluss und die Abwicklung des geschlossenen Vertrages zwischen dem eintragenden Kunden und dem kaufinteressierten Kunden bestimmen sich gleichfalls nach den Bestimmungen dieser AGB.

2.1.2. Allgemeiner Haftungsausschluss

Die Flara GmbH schließt im Verhältnis zum Kunden jegliche Haftung für Schäden aus, die auf eine Datenfehlübertragung, auf einen Datenverlust oder auf die fehlerhafte Wiedergabe eines Datenbankeintrags nach seiner Eingabe zurückzuführen sind, soweit es sich nicht um Schäden handelt, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Flara GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

2.2. Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der Flara GmbH

2.2.1. Der Kunde ist Inhaber des Internetprojekts
Der Inhaber des Internetprojekts versichert ausdrücklich, berechtigter Inhaber des eingetragenen Projekts zu sein, und als administrativer Ansprechpartner  über das Projekt frei verfügen zu können.

Der Kunde stellt die Flara GmbH in vollem Umfang von etwaigen Ersatzansprüchen des Berechtigten gegen die Flara GmbH frei, die auf einer unberechtigten Eintragung oder Veräußerung eines Domainnamens oder Internetprojektes beruhen.

2.2.2. Keine Rechtsverletzungen Dritter
Der Kunde versichert ausdrücklich, dass das eingetragene Internetprojekt und sein Gebrauch keine Firmen-, Namens- und Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt. Eine diesbezügliche Prüfung fällt in den Pflichtenbereich des eintragenden Kunden.
Der inserierende Kundeverpflichtet sich, der Flara GmbH alle Schäden zu ersetzen, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.

2.2.3. Kein Verstoß gegen geltendes Recht

Der Kunde versichert ausdrücklich, dass das eingetragene Internetprojekt und die unter diesem Domainnamen abrufbaren Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Eine diesbezügliche Prüfung fällt in den Pflichtenbereich des eintragenden Kunden.
Der inserierende Kundeverpflichtet sich, der Flara GmbH alle Schäden zu ersetzen, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.

2.2.4. Datenpflege und Entfernungspflicht bei Möglichkeit einer Rechtsverletzung Dritter

Der Kunde verpflichtet sich, seine persönlichen Daten – insbesondere seine E-Mail-Adresse – sowie die in der Onlinebusinessagent.ch Datenbank eingetragenen Angebote auf dem aktuellen Stand zu halten.

Der inserierende Kundeverpflichtet sich, ein eingetragenes Internetprojekt aus der Onlinebusinessagent.ch Datenbank löschen zu lassen, wenn er nicht mehr Inhaber dieses Domainnamens ist, insbesondere nach Abwicklung eines Verkaufs oder wenn die Registrierung des betreffenden Domainnamens ausgelaufen ist.

Der inserierende Kundeverpflichtet sich, unmittelbar nach Erhalt einer Abmahnung oder nach anderweitiger Kenntniserlangung von der Möglichkeit einer Rechtsverletzung Dritter, das eingetragene Internetprojekt entfernen zu lassen.

Der Kunde der das Inserat zu verantworten hat, verpflichtet sich der Flara GmbH alle Schäden zu ersetzen, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen.

2.2.5. Abwicklung eines geschlossenen Kaufvertrages mithilfe der Clearing Stelle

Der Kunde verpflichtet sich, im Falle eines Kaufvertragsschlusses über ein eingetragenes Internetprojekt mithilfe der der Flara GmbH bereitgestellten Plattform einschließlich des Falles einer Einigung im Rahmen einer Internetprojektvermittlung nach Punkt 5 dieser AGB, die Abwicklung der Übertragung des Internetprojektes durch die Flara GmbH im Rahmen des Transaktions- und Treuhandservices (Punkt 6.) vorzunehmen.

Der inserierende Kunde nimmt schon bei Eintragung zur Kenntnis, dass er als Verkäufer gegebenenfalls im Rahmen des Transaktions- und Treuhandservices (Punkt 6.) die Kosten der Verlängerung der Registrierung zu tragen hat, wenn das so genannte Expiration-Date (Ablaufdatum) innerhalb der nächsten sechzig Tage ab Vertragsschluss über das Internetprojekt liegt.

2.2.6. Keine Abgabe von Geboten für eigene Internetprojekte

Der inserierende Kunde verpflichtet sich, keine Gebote für die von ihm selbst in die Onlinebusinessagent.ch Datenbank eingestellten Internetprojekte abzugeben und auch keinen Dritten mit der Abgabe von Geboten zu beauftragen.

2.2.7. Recht der Flara GmbH die Eintragung in die Onlinebusinessagent.ch Datenbank zu verweigern bzw. ein eingetragenes Projekt zu löschen

Die Flara GmbH ist berechtigt, eine Eintragung in die Onlinebusinessagent.ch Datenbank durch den Kunden abzulehnen.

Die Flara GmbH ist berechtigt, einen Eintrag in die Onlinebusinessagent.ch Datenbank durch den Kunden jederzeit, ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu löschen.
Die Flara GmbH wird einen Eintrag insbesondere löschen, wenn der Kunde durch die Eintragung gegen die guten Sitten oder gegen die ihm obliegenden Pflichten oder gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstößt.

Die Flara GmbH wird einen Eintrag auch dann unverzüglich löschen, wenn die Flara GmbH glaubhaft Kenntnis davon erlangt, dass die Eintragung des Internetprojektes durch den Kunden und/oder die Nutzung des eingetragenen Internetprojektes durch den Kunden möglicherweise Rechte Dritter verletzt. Die Löschung bleibt bis zu einer gerichtlichen bzw. schiedsgerichtlichen Klärung aufrechterhalten. Als relevante Rechte Dritter gelten insbesondere Firmen-, Namens- und Markenrechte.

2.3. Verlauf eines Vertragsschlusses

2.3.1. Einstellen eines Internetprojekts in die Onlinebusinessagent.ch Datenbank und Präzisierung, ob darin ein verbindliches Angebot oder nur eine Einladung zum Angebot liegt

Ein Kunde kann Internetprojekte, die er zum Verkauf anbieten möchte, in die Onlinebusinessagent.ch Datenbank eintragen.

Der Kunde, der von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, kann dabei einen festen Verkaufspreis bestimmen. Die Flara GmbH wird bei dem aktiven Verkauf von profitablen Webseiten ihrerseits eine Preisempfehlung abgeben.

Beim Verkauf von kleinen Webprojekten bestimmt der Kunden den Verkaufspreis selbst.

2.3.2. Kontaktherstellung zwischen Kaufinteressenten und dem Anbieter

Das Gebot des kaufinteressierten Kunden und die Reaktion des Verkäufers sowie weitere Reaktionen während eines Gebotsverlaufes werden von der Flara GmbH an den jeweiligen Adressaten weitergeleitet.

Werden während des Gebotsverlaufes Willenserklärungen abgegeben, so treten die Flara GmbH als Empfangsvertreter des Erklärungsempfängers auf.
Alle Willenserklärungen, die im Gebotsverlauf abgegeben werden, verstehen sich unter Einbeziehung der nicht dispositiven Regeln des den Parteien von der Flara GmbH zur Verfügung gestellten Online-Kaufvertrages.

2.3.3. Preisangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer

Sämtliche Preisangaben, welche die Kunden untereinander während eines Gebotsverlaufes als Gebote verwenden, verstehen sich als Endpreise inklusive der eventuell anzuwendenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.3.4. Stellung der Flara GmbH im Verlauf des Vertragsschlusses

Die Flara GmbH stellt eine Plattform für die Kontaktaufnahme und die Vertragsanbahnung beim Handel mit Internetprojekten zur Verfügung. Kaufverträge kommen ausschließlich zwischen den Kunden zustande, denen im Falle des Verkaufs eines Internetprojekts die Regelung der Vertragskonditionen bezüglich des Inhalts und Umfangs des Projektes freisteht.

Die Flara GmbH tritt grundsätzlich weder als Verkäufer noch als Käufer auf. Die Flara GmbH tritt im Rahmen des Datenbank-Service auch nicht als Versteigerer oder Vermittler auf.
Die Flara GmbH ist berechtigt, eigene Internetprojekte in die Onlinebusinessagent.ch Datenbank einzustellen und zum Verkauf anzubieten. Die Flara GmbH ist ebenfalls berechtigt, in Einzelfällen selbst als Käufer eines Internetprojekts aufzutreten. Tritt die Flara GmbH als Anbieter oder als Kaufinteressent für ein Internetprojekt auf, so wird die Flara GmbH  den Vertragspartner auf diese Besonderheit hinweisen.

2.3.9. Konsequenz eines Vertragsschlusses für den Verkäufer

Der Verkäufer ist sich darüber bewusst, dass der Käufer im Falle der Nichtkooperation nach Vertragsschluss den Verkäufer gerichtlich zur Vertragseinhaltung oder zur Zahlung von Schadenersatz anhalten kann.

Der Verkäufer ist sich ebenfalls darüber bewusst, dass er im Falle der Nichtkooperation nach Vertragsschluss möglicherweise die Rechtsverfolgungskosten des Käufers (Anwaltskosten, Gerichtskosten) zu tragen hat.

2.4. Besonderheit für den kaufinteressierten Kunden bzw. Käufer

2.4.1. Konsequenz eines Vertragsschlusses für den Käufer

Der Käufer ist sich darüber bewusst, dass der Verkäufer im Falle der Nichtkooperation nach Vertragsschluss den Käufer gerichtlich zur Vertragseinhaltung oder zur Zahlung von Schadenersatz anhalten kann.

Der Käufer ist sich ebenfalls darüber bewusst, dass er im Falle der Nichtkooperation nach Vertragsschluss möglicherweise die Rechtsverfolgungskosten des Verkäufers (Anwaltskosten, Gerichtskosten) zu tragen hat.

2.4.3. Keine Garantie der Flara GmbH für die Inhaberschaft des Verkäufers oder Eigenschaften Internetprojektes

Der Käufer erkennt an, dass die Flara GmbH keinerlei Gewähr dafür übernimmt, dass der Anbieter tatsächlich Inhaber des verkauften Internetprojektes ist bzw. dass der Anbieter tatsächlich und rechtlich in der Lage ist, die Inhaberschaft an dem verkauften Internetprojekt zu verschaffen.

Die Flara GmbH übernimmt ferner keine Gewähr dafür, dass eine Übertragung des angebotenen Internetprojektes auf den Erwerber technisch möglich und durchführbar ist.
Die Flara GmbH übernimmt ebenfalls keine Gewähr für Eigenschaften  des betreffenden Internetprojektes. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Besucherzahlen und Traffic-Information.

Die Flara GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass das eingetragene Internetprojekt bzw. das eingetragene Internetprojekt frei von Firmen-, Namens- und Markenrechten sowie von sonstigen Rechten Dritter ist und vom Käufer verwendet werden kann, ohne dadurch Rechte Dritter zu verletzen; eine diesbezügliche Prüfung obliegt dem Käufer.

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass er etwaige Rücktritts-, Minderungs- oder Schadenersatzansprüche in Bezug auf das gekaufte Internetprojekt gegenüber seinem Vertragspartner, dem Verkäufer, direkt geltend machen muss.

3. Transaktions- und Treuhandservice (Clearing Stelle)

3.1. Vertragsgegenstand

3.1.1. Allgemeines

Der Transaktions- und Treuhandservice bietet Kunden die Möglichkeit, die Abwicklung des Verkaufs eines Internetprojektes durch die Flara GmbH vornehmen zu lassen.
Dies soll einen möglichst reibungslosen und vertrauensvollen Transfer des Internetprojektes und des Kaufpreises für Käufer wie Verkäufer (die Parteien) gewährleisten.
Vertragsgestaltungen des Kaufvertrages oder jedwede Rechtsberatung seitens der Flara GmbH sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

3.1.2. Entgelt und eventuelle weitere Kosten für Verkäufer und Käufer

Beim Verkauf von kleinen Webprojekten fallen für den Verkäufer die Registrierungsgebühr von 80 CHF an.

Die Höhe des Entgeltes für den Transaktions- und Treuhandservice  beim aktiven Verkauf von profitablen Webseiten ist mit 5% des erzielten Verkaufswerts angesetzt. Zusätzlich hinzu kommt der Inseratpreis von 240 CHF pro Jahr.

3.2. Abwicklung der Übertragung

3.2.1. Überwachung des Vertragsschlusses

Wurde die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer im Rahmen eines Gebotsverlaufs der Flara GmbH erzielt, so hält die Flara GmbH für Käufer und Verkäufer ein speziell auf den Verkauf von Internetprojekten zugeschnittenes Online-Vertragsformular bereit.

Je nach Art der Inanspruchnahme des Transaktions- und Treuhandservices und abhängig vom Stand der Abwicklung der Transaktion können Daten des jeweils anderen Vertragspartners anonymisiert sein.

3.2.2. Pflicht des Käufers zur Zahlung auf Treuhandkonto

Der Käufer erhält von der Flara GmbH die Aufforderung, den zu entrichtenden Betrag auf das Konto der Flara GmbH zu überweisen.

3.2.3. Kontrolle der Kaufpreiszahlung und Einleitung des Übertragungsvorgangs/ Mitwirkungspflichten der Parteien

Sobald die Gutschrift in Höhe des vollständigen Betrages auf dem Konto der Flara GmbH erfolgt ist, wird die Übertragung der Domain vom alten Inhaber (Verkäufer) auf den neuen Inhaber (Käufer) eingeleitet. Der Flara GbmH wird der FTP Zugang zu allen web basierenden Daten gewährleistet.

Die Flara GmbH leitet hierbei Verkäufer und Käufer der Domain zur notwendigen und korrekten Einleitung des technischen Übertragungsvorganges an.

Eine Übertragung kann nur bei strikter Befolgung der Anweisungen der Flara GmbH an die Vertragsparteien gewährleistet werden.

Die Parteien sind einander und gegenüber der Flara GmbH zur notwendigen Mitwirkung verpflichtet.

3.2.4. Kontrolle der erfolgreichen Übertragung und Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer

Wenn die Übertragung des Internetprojektes erfolgreich war, wird Auszahlung des dem Verkäufer zustehenden Betrages an diesen veranlasst.
Eine erfolgreiche Übertragung eines Domainnamens ist dann gegeben, wenn die Eintragung des Käufers in der WHOIS-Datenbank der zuständigen Vergabestelle erfolgt und darüber hinaus ein technischer Zugriff des Käufers auf die Domain und die dazugehörigen Daten möglich ist. Übernimmt die Flara GmbH kurzzeitig treuhänderisch die Kontrolle über das Internetprojekt, so gilt als erfolgreiche Übertragung bereits der Moment, in dem die Flara GmbH Kontrolle über das Internetprojekt erlangt hat und der Verkäufer jegliche Kontrolle über diesen verloren hat.

3.2.5. Rückzahlung des Kaufpreises an den Käufer bei endgültigem Scheitern der Übertragung

Im Falle des endgültigen Scheiterns der Übertragung wird der dem Konto gutgeschriebene Betrag an den Käufer zurückerstattet.

Endgültiges Scheitern liegt jedoch nicht vor, wenn die erfolgreiche Übertragung des Internetprojektes allein daran scheitert, dass der Käufer nach der Zahlung des von ihm zu entrichtenden Betrages die von seiner Seite erforderlichen weiteren Mitwirkungshandlungen nicht vornimmt.

3.2.6. Publikationsrecht der Flara GmbH

Die Flara GmbH hat das Recht, zu Referenzzwecken das verkaufte Internetprojekt an anderen Stellen zu veröffentlichen.

Dies gilt nicht, wenn Käufer oder Verkäufer der Veröffentlichung widersprechen. Widerspruch durch den Verkäufer oder Käufer ist jederzeit schriftlich oder in elektronischer Form möglich.

3.3. Folgen einer Pflichtverletzung durch eine der Parteien

Die Flara GmbH hat das Recht, die Transaktion abzubrechen, wenn eine der Kaufvertragsparteien ihrer Pflicht zur Mitwirkung bei dem Übertragungsvorgang auch nach zweimaliger Aufforderung durch die Flara GmbH nicht nachgekommen ist (Scheitern der Übertragung).

Die Flara GmbH hat in diesem Fall das Recht, die Zahlung der Provision von demjenigen zu fordern, der seine Mitwirkungspflichten verletzt hat. Darüber hinaus können gegen denjenigen, der seine Mitwirkungspflichten verletzt, Erfüllungsansprüche oder Schadensersatzansprüche der anderen Partei gegeben sein.

3.4. Streit der Parteien während des Transfers

Wurde der vom Käufer zu zahlende Betrag auf das Treuhandkonto der Flara GmbH überwiesen und die Übertragung des Internetprojektes eingeleitet und geraten die Parteien danach, aber noch vor Auszahlung des dem Verkäufer zustehenden Betrages über den Wert des verkauften Internetprojektes in Streit, so dass eine Partei den Abbruch des Transfers fordert, so kann die Flara GmbH den Parteien eine Frist setzen, eine Einigung zu suchen.

Hat der Käufer bereits die Kontrolle über den Domain-Namen oder das Internetprojekt erlangt oder bereits Einsicht in Projektdaten des Internetprojektes nehmen können, so ist die Flara GmbH berechtigt, den dem Verkäufer (gemäß der dem Transfer zugrunde liegenden Einigung) zustehenden Betrag an den Verkäufer auszuzahlen.

3.5. Sonderpflichten des Verkäufers und Folgen einer Pflichtverletzung

3.5.1. Verkäufer ist Inhaber des Internetprojektes

Der Verkäufer versichert ausdrücklich, Inhaber des verkauften Internetprojekts zu sein und als administrativer Ansprechpartner über das Internetprojekt frei verfügen zu können.
Er stellt die Flara GmbH in vollem Umfang von etwaigen Ersatzansprüchen des Berechtigten gegen die Flara GmbH frei, die auf einer unberechtigten Veräußerung eines Internetprojektes beruhen.

3.5.2. Verkäufer garantiert das Nichtbestehen vorrangiger Rechte Dritter

Der Verkäufer versichert, dass der verkaufte das verkaufte Internetprojekt und sein Gebrauch keine Firmen-, Namens- und Markenrechte oder sonstige vorrangige Rechte Dritter verletzt. Eine diesbezügliche Prüfung fällt in den Pflichtenbereich des Verkäufers.

Der Verkäufer stellt die Flara GmbH in vollem Umfang von etwaigen Ersatzansprüchen Dritter gegen die Flara GmbH frei, die auf der Beauftragung des Transaktions- und Treuhandservice beruhen.

3.5.3. Kein Verstoß gegen geltendes Recht durch Domain

Der Verkäufer verpflichtet sich, den Transaktions- und Treuhandservice nicht für den Verkauf von Internetprojekten in Anspruch zu nehmen, deren Namen oder Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen.

Der Verkäufer ist verpflichtet, der Flara GmbH alle Schäden zu ersetzen, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.

3.6. Haftungsausschluss der Flara GmbH im Falle des Scheiterns des Übertragungsvorgangs

Eine Haftung der Flara GmbH für Nachteile oder Schäden, die sich aus dem Scheitern des Übertragungsvorganges ergeben, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Schäden handelt, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Flara GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen eine der Vertragsparteien die ordnungsgemäße Komplettierung der Transaktionsdokumente verweigert, die Durchführung der Transaktion auf andere Weise behindert oder in denen die Person einer der Vertragsparteien aufgrund falscher oder irreführender Angaben nicht ermittelt werden kann.

3.7. Keine Garantie der Flara GmbH für das Nichtbestehen vorrangiger Rechte Dritter

Die Flara GmbH widmet sich ausschließlich der abgesicherten Übertragung eines Domainnamens, nachdem darüber Einigkeit zwischen Käufer und Verkäufer besteht. Die Flara GmbH überprüft den verkauften und zu übertragenden Domainnamen nicht auf das Nichtbestehen vorrangiger Rechte Dritter und übernimmt daher keine Garantie dafür, dass an dem Domainnamen keine vorrangigen Rechte Dritter bestehen.

Die Flara GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Prüfung hinsichtlich des Bestehens vorrangiger Firmen-, Namens- oder Markenrechte oder sonstiger Rechte Dritter nicht zum Leistungsumfang des Transaktions- und Treuhandservice gehört. Die Vornahme oder das Unterlassen einer derartigen Prüfung fällt in den Risikobereich der Parteien. Eine Haftung der Flara GmbH gegenüber den Parteien für Nachteile oder Schäden, die sich aus dem Verkauf oder Kauf von Internetprojekten ergeben, an denen vorrangige Rechte Dritter bestehen, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Schäden handelt, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Flara GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Der den Transaktions- und Treuhandservice nutzende Kunde ist sich bewusst, dass der Handel mit Domainnamen bzw. Internetprojekten oder die Nutzung von Domainnamen, welche Firmen-, Namens-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter verletzen, mit juristischen Schritten seitens des Inhabers des jeweiligen Rechtes angegriffen und ggf. mit Unterlassungsansprüchen unterbunden werden kann.

Möglicherweise kann in einem solchen Fall ein bereits gezahlter Kaufpreis nicht mehr zurückgefordert werden. Diese Möglichkeit besteht insbesondere dann, wenn der Käufer vor Vertragsschluss vom Verkäufer über die mit dem Kauf verbundenen markenrechtlichen oder sonstigen Risiken informiert wurde.

4. Schlussbestimmungen

4.1. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Flara GmbH unterliegt schweizerischem Recht. Gerichtstand ist Schwyz.

4.2. Änderungen der AGB

Die Flara GmbH ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ergänzen oder zu ändern.
Ergänzungen bzw. Änderungen werden dem Kunden per e-Mail oder postalisch mitgeteilt.
Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Ergänzungen bzw. Änderungen, so gelten diese als angenommen und werden wirksamer Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist, so ist die Flara GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Kunden zu beenden und dessen Inserat zu sperren. Die Flara GmbH verpflichtet sich, den Kunden bei der Mitteilung neu gefasster AGB noch einmal besonders auf diese Rechtsfolge hinzuweisen.

4.3. Unwirksame Vertragsbestimmungen

Sollte eine Vertragsbestimmung bzw. eine Bestimmung in den AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags bzw. der AGB im Übrigen nicht berührt.
 
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